Home   E-Mail

Aktuelles & Angebote

»Alpine Husky Adventure Week

Das ultimative Abenteuer für Mensch und Tier im hochalpinen Gelände

»Spaß im Schnee für jedes Budget - Spielerisch dem Winter begegnen

Spaß im Schnee für jedes Budget - Spielerisch dem Winter begegnen

»Unternehmenskultur mit Hilfe eines outdoorunterstütztem Seminar weiterentwickeln und erlebbar machen

Unternehmenskultur weiterentwickeln und erlebbar machen

 

Kontaktieren Sie uns

tirolalpin
Natur Events & Trainings
Ripfl-Marx Martin e.U.
Föhrenwald 30 | 6105 Leutasch / Austria
Tel.: +43 (0) 5214 5152 | Fax: DW-14
E-Mail: info@tirolalpin.at

Newsletter

Wenn Sie unseren Newsletter erhalten möchten, tragen Sie sich bitte hier ein:

 

 

Facebook

 

Home // de // AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

tirolalpin ist eine Marke, die von der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG geführt wird. Die folgenden AGB gelten daher für alle Dienstleistungen, die über die Marke tirolalpin angeboten werden.

Diese AGB sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG und dem Kunden. Anderslautende AGB des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich der Verwendung der AGB von der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG widerspricht, seine eigenen AGB der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG zur Kenntnis bringt und die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG diese ausdrücklich anerkennt.

Für die von der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG angebotenen oder vermittelten Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen, auf die gesondert hingewiesen wird.

 

I. Vertragsabschluß und Leistungsänderungen

Verträge zwischen der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt.

Die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Auch wenn unsere Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber unseren Kunden.

 

II. Fälligkeit von Zahlungen

Die von dem Kunden geschuldete Zahlung ist unverzüglich mit Übersendung der Rechnung fällig. Die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG ist berechtigt, folgende Vorauszahlungen zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind:

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zwischen 30 % und 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten. Der Restbetrag ist direkt nach der Inanspruchnahme unserer Leistung mit Überweisung der Rechnung fällig.

 

III. Kündigung durch den Kunden

Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart, soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden:

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen sowie generell der Tag, an dem die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eines pauschalierten entgangenen Gewinnes von 20% ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt bei den Parteien unbenommen.

 

IV. Haftung

Die Haftung der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG herbeigeführt wurde.

Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es  wird zwischen der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KEG und dem Kunden vereinbart, daß dieser die Leistungen der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bucht ein Unternehmen bei der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG pauschal und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an dritte weiter, gilt folgende Regelung:

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluß mit dem Inhalt der AGB der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG, auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung, vertraglich zu vereinbaren. Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG stehen würde, wenn ihre AGB den Haftungsausschluß regeln würden. Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.

Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungs-trägern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, daß eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Eissperrungen, Fluss-Sperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen hinzuzuzählen.

Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.

 

V. Rücktritt durch die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG

Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG hat schriftlich zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.

Die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt.

Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen.

Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, so ist die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um rechtskräftige Gegenforderungen handelt. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG begehrt, ist er verpflichtet, diese unter Angabe von Gründen der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG unverzüglich mitzuteilen. Die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG hat von dem Kunden von eventuell anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden.

 

VI. Verkauf und Verleih von Waren

Soweit die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG Waren verkauft, verleast oder verleiht, bleibt diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentum der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG . Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG durch Dritte nutzen zu lassen.

Soweit die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Die Rücktrittspauschalen aus Abs. III. gelten auch für Leistungen der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG im Rahmen des Verleihs von Waren.

 

VII. Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Paß-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich, die Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG berät den Kunden hierbei.

 

VIII. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von der Natur Events & Trainings Ripfl-Marx KG unwirksam sein sollten, hat dies nicht die unmittelbare Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Gerichtsstand: Innsbruck

 

copyright 2010 tirolalpin | AGB | Impressum | E-Mail